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Ratgeber für Weingüter

Weinprobe buchen: Was auf die Buchungsseite eines Weinguts muss

Von Thilo Nieke, aktualisiert am

Kurz gesagt. Gäste buchen eine Weinprobe eher online, wenn sie Termin, Preis und freie Plätze sehen und gleich bezahlen können. Auf die Buchungsseite gehören außerdem eine faire Stornoregel und ein Knopf, der die Zahlungspflicht nennt, etwa „Zahlungspflichtig buchen“. Bei festem Termin gibt es kein Widerrufsrecht, darauf musst du aber vor der Buchung hinweisen.

Wenn Gäste deine Weinprobe buchen sollen, ohne vorher anzurufen, braucht jeder Termin eine eigene Seite mit Datum, Uhrzeit, Preis, freien Plätzen und einem Knopf, über den man gleich bezahlt. Direkt über dem Knopf stehen die wichtigsten Angaben noch einmal. Außerdem muss dort stehen, dass es wegen des festen Termins kein Widerrufsrecht gibt. Die Stornoregel sollte fair sein, am besten lässt du Gäste bei später Absage umbuchen. Einen Mustertext zum Abschreiben findest du am Ende.

Warum Weinproben eine eigene Buchungsseite brauchen

In der Weintourismus-Studie von 2017/18 führten touristisch aktive Weingüter im Schnitt 24 % ihres Umsatzes auf Angebote wie Proben, Führungen und Weinfeste zurück, Betriebe mit 8 bis 15 Hektar 21 %. Wir haben in unserem eigenen Weinshop fünf Jahre lang Proben bei Leuten zuhause gemacht, und davon hat der Shop zu einem guten Teil gelebt.

Von den Betrieben mit Vinothek bieten laut einer Befragung von 2020 97 % Weinproben für Gruppen an. Wird bei dir noch per Telefon oder Mail gebucht, kostet das Zeit, und in der Lese hast du die nicht. Auf einer Buchungsseite tragen sich die Gäste selbst ein, und die Seite zählt mit, wie viele Plätze noch frei sind. Der Kegelclub, der mit 25 Leuten einen eigenen Termin will, ruft weiter an. Die Buchungsseite ist für Proben mit festem Termin, zu denen sich Einzelne und kleine Gruppen anmelden.

Jeder Gast hinterlässt dabei eine Adresse. Werbung per Mail darfst du ihm grundsätzlich nur schicken, wenn er vorher ausdrücklich eingewilligt hat, am einfachsten mit einem Häkchen beim Buchen, das er selbst setzt (§ 7 UWG). Zu ähnlichen Angeboten darfst du Gäste, die schon gebucht haben, auch ohne Häkchen anschreiben, wenn du beim Buchen und in jeder Mail auf ihr Widerspruchsrecht hinweist. Was du mit den Adressen anfangen kannst, steht im Artikel über Stammkunden, die jedes Jahr weniger werden.

Was auf jede Terminseite gehört

Mit diesen Angaben beantwortest du die Fragen, die Gäste sonst am Telefon stellen:

  • ein Titel mit Thema, zum Beispiel „Riesling von drei Böden“
  • Wochentag, Datum und Uhrzeit von und bis
  • der Ort mit Adresse und einem Satz zum Zugang, etwa zu Stufen im Keller
  • was im Preis steckt, also wie viele Weine und ob es Wasser und Brot oder etwas zu essen gibt
  • der Preis pro Person mit „inkl. MwSt.“ und „keine weiteren Kosten“
  • wie viele Plätze es gibt und wie viele noch frei sind
  • eine Warteliste, wenn der Termin voll ist
  • die Stornoregel, direkt am Termin, damit niemand sie in den AGB suchen muss
  • das Mindestalter
  • welche Zahlungsarten du annimmst

Wie das aussieht, zeigt unsere erfundene Demo Weingut Bäuerle. Auf der Seite Weinproben stehen Kellerführung und Terrassenprobe mit Preis pro Person, Treffpunkt und einem Satz zu den 214 Stufen und zur Rampe in den Keller. Darunter wählt der Gast einen der nächsten Termine, an jedem steht, wie viele Plätze noch frei sind oder dass er ausgebucht ist. Reserviert wird mit einer Anzahlung pro Person, den Rest zahlt man vor Ort. Eine Warteliste hat die Demo nicht.

Bei den Weinabenden der Demo Weinhandlung Brendle siehst du an jedem Termin die freien Stühle. Vergibst du statt fester Termine Tische, zeigt das die Probierstube der Demo Weingut Dehmer.

Was direkt über dem Knopf stehen muss

Buchen Gäste auf deiner Seite, gelten die Regeln für den Onlinehandel, auch wenn sie erst vor Ort bezahlen. Unmittelbar vor der Buchung müssen Thema, Termin, Ort, Leistung und Gesamtpreis klar und hervorgehoben dastehen, so verlangt es § 312j Abs. 2 BGB. Ein Link auf die Details reicht nicht, das hat der Bundesgerichtshof 2019 entschieden.

Der Knopf selbst muss sagen, dass die Buchung Geld kostet, mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer ebenso eindeutigen Formulierung. Stimmt die Beschriftung nicht, kommt laut § 312j Abs. 3 und 4 BGB gar kein Vertrag zustande. „Jetzt verbindlich buchen“ nennt keine Zahlung und ist deshalb riskant. Schreib am besten „Zahlungspflichtig buchen“ auf den Knopf, das greift die Worte des Gesetzes auf.

Ruft jemand an oder schreibt dir selbst eine Mail, gelten die Regeln für den Knopf nicht (§ 312j Abs. 5 BGB). Andere Pflichten bleiben aber. Nimmst du regelmäßig Buchungen per Telefon oder Mail an, ist das laut § 312c BGB in der Regel Fernabsatz, also ein Vertrag ohne persönliches Treffen. Dann musst du auch am Telefon sagen, dass es wegen des festen Termins kein Widerrufsrecht gibt. Sag es, auch wenn es am Telefon seltsam klingt. Danach schickst du eine Bestätigung per Mail mit Termin, Preis und Stornoregel.

Widerrufsrecht bei festem Termin

Was Verbraucher online buchen, können sie normalerweise 14 Tage lang widerrufen. Für Freizeitangebote mit festem Termin gilt eine Ausnahme. Hat die Weinprobe ein bestimmtes Datum, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Der Bundesgerichtshof hat das 2022 für Veranstaltungstickets bestätigt (Urteil).

Dass wegen des festen Termins kein Widerrufsrecht besteht, musst du vor der Buchung dazuschreiben (Art. 246a § 1 Abs. 3 EGBGB). Fehlt der Hinweis, entsteht zwar kein Widerrufsrecht, der Bundesgerichtshof sieht darin aber eine Pflichtverletzung, die zu Schadensersatz führen kann (Shopbetreiber-Blog). Der passende Satz steht im Mustertext unten.

Der EuGH begründet die Ausnahme mit den Plätzen: Könnten Gäste widerrufen, blieben Plätze frei, die du womöglich nicht mehr vergeben kannst (EuGH).

Bei einem Gutschein ohne festen Termin ist es anders. Verkaufst du ihn online, per Telefon oder per Mail, kann der Käufer 14 Tage lang widerrufen. Verkaufst du Gutscheine nur vor Ort im Hofladen, gilt das nicht (Händlerbund). Ein Shop, der solche Gutscheine verkauft, braucht dafür eine Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ (§ 356a BGB).

Wenn Gäste absagen: die Stornoregel

Willst du bei später Absage pauschal einen Teil des Preises behalten, darf die Pauschale nicht höher sein als der Schaden, der üblicherweise entsteht. Der Gast muss außerdem ausdrücklich nachweisen dürfen, dass dir kein oder ein viel geringerer Schaden entstanden ist (§ 309 Nr. 5 BGB). Und bau die Regel nicht als Strafe auf, denn eine Vertragsstrafe für den Rücktritt ist in AGB unwirksam (§ 309 Nr. 6 BGB).

Einfacher und für Gäste freundlicher ist Umbuchen. In der Demo Weingut Bäuerle steht direkt neben dem Gesamtpreis „Bis sieben Tage vorher kostenlos stornierbar“. Für die Zeit danach lässt du Gäste umbuchen oder den Platz weitergeben, so wie im Mustertext unten. Vergibst du einen Platz über die Warteliste neu, erstatte den vollen Preis, sonst kassierst du für denselben Platz zweimal. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Rostock im Juli 2026 eine Stornopauschale von AIDA für Mehrbettkabinen gekippt. AIDA durfte die frei gewordene Kabine neu verkaufen und hätte trotzdem die Pauschale behalten.

Ob du nach der Frist den vollen Preis behalten darfst, ist rechtlich offen. Biete deshalb immer Umbuchen oder Weitergeben an und lass die Regel im Zweifel prüfen, etwa über deinen Weinbauverband.

Preisangabe, Buchungsbestätigung und Mindestalter

Der Preis steht als Endpreis pro Person da, mit dem Hinweis, dass die Mehrwertsteuer enthalten ist (§ 3 und § 6 PAngV). Nach § 6 gehört auch dazu, ob weitere Kosten anfallen. Bei einer Weinprobe ohne Versand schreibst du einfach „keine weiteren Kosten“ dazu.

Nach der Buchung bekommt der Gast eine Bestätigung per Mail, in der der ganze Vertrag steht: Termin, Ort, Personenzahl, Gesamtpreis, Stornoregel und der Hinweis zum Widerrufsrecht (§ 312f Abs. 2 BGB). Ein Verweis auf die Webseite genügt nicht, weil die sich ändern kann.

Wein und Sekt dürfen Jugendliche ab 16 trinken. Mit 14 und 15 geht es nur, wenn die Eltern oder ein anderer Sorgeberechtigter dabei sind. Für Spirituosen wie Trester oder Brand gilt 18, ohne Ausnahme (§ 9 JuSchG). Das Alter prüfst du, bevor eingeschenkt wird, im Zweifel mit Ausweis.

Die Bundesregierung will die Ausnahme für 14- und 15-Jährige streichen. Der Bundesrat hat am 25. September 2026 im ersten Durchgang beraten, danach entscheidet der Bundestag (Bundesrat). In Kraft ist die Änderung noch nicht. Schreib deshalb „ab 16 Jahren“ an jeden Termin, an dem nur Wein und Sekt ausgeschenkt werden. Gibt es einen Brand dazu, schreib „ab 18 Jahren“.

Mustertext für die Stelle über dem Knopf

So kann der Block direkt über dem Knopf aussehen. Er spricht deine Gäste an und siezt sie. Duzt du deine Gäste, stell ihn um. Die Stornoregel ersetzt du durch deine eigene.

Beispiel: Riesling von drei Böden. Freitag, 9. Oktober 2026, 19:00 bis 21:30 Uhr. Weingut Muster, Weinbergstraße 1, Musterort. Acht Weine, Wasser und Brot. 2 Personen × 38,00 € = 76,00 € inkl. MwSt., keine weiteren Kosten. Bezahlen per PayPal, Kreditkarte oder Überweisung. Absagen: Bis 7 Tage vorher erstatten wir den vollen Betrag. Danach gilt: Sie können umbuchen oder den Platz weitergeben. Vergeben wir den Platz über die Warteliste neu, erstatten wir ebenfalls den vollen Betrag. Für diese Veranstaltung mit festem Termin besteht kein Widerrufsrecht. Es gilt die Stornoregel auf dieser Seite. Knopf: Zahlungspflichtig buchen

Was die Buchungsseite bei uns kostet

Den Baustein „Weinproben online buchen“ bauen wir für einmalig 400 bis 700 € zzgl. MwSt. zu Website oder Shop dazu, mit Terminen, Plätzen, Anzahlung und Warteliste. Termine und Plätze pflegst du danach selbst. Laufend kommen die Gebühren des Zahlungsanbieters je Buchung dazu. Womit du insgesamt rechnen musst, steht im Artikel Was kostet ein Onlineshop fürs Weingut?, die Summe für deinen Betrieb zeigt der Preisrechner. Für einen Besen oder eine Straußwirtschaft mit wechselnden Öffnungszeiten hat die Bäuerle-Demo die Seite Heute im Besen.

Deine Proben als Entwurf sehen

Hofprobe, Kellerführung, Weinbergswanderung, Probe mit Vesper, jedes Weingut macht das anders. Schreib uns, was du anbietest. Wir antworten innerhalb von 12 Stunden und schlagen einen Termin für ein Gespräch vor. Danach bekommst du einen Festpreis und einen kostenlosen Entwurf. Bezahlt wird erst, wenn du ihn annimmst, die Übergabe folgt in 3 bis 4 Wochen. Entwurf anfragen

Stand: 25. September 2026, aktualisiert am 2. Oktober 2026 (Beispiele und Angebot, Rechtsteil unverändert). Das ist keine Rechtsberatung. Alle Vorschriften oben kannst du auf gesetze-im-internet.de nachlesen. Deine eigene Stornoregel lässt du im Zweifel von einer Kanzlei oder deinem Verband prüfen.

Häufige Fragen

Gibt es bei einer gebuchten Weinprobe ein Widerrufsrecht?

Nein, wenn die Probe einen festen Termin hat. Das regelt § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Das Weingut muss vor der Buchung ausdrücklich darauf hinweisen. Wird ein Gutschein ohne festen Termin online, per Telefon oder per Mail verkauft, besteht dagegen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Kann man eine gebuchte Weinprobe stornieren?

Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es bei festem Termin nicht. Ob und bis wann man kostenlos absagen kann, legt das Weingut in seiner Stornoregel fest. Eine Pauschale darf laut § 309 Nr. 5 BGB nicht höher sein als der übliche Schaden, und der Gast muss einen geringeren Schaden nachweisen dürfen.

Wie muss der Buchungsbutton beschriftet sein?

Mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer ebenso eindeutigen Formulierung, so verlangt es § 312j Abs. 3 BGB. Gut geeignet ist „Zahlungspflichtig buchen“, weil es die Worte des Gesetzes aufgreift. Stimmt die Beschriftung nicht, kommt der Vertrag nicht zustande.

Ab welchem Alter darf man an einer Weinprobe teilnehmen?

Wein und Sekt ab 16 Jahren, mit 14 und 15 nur, wenn die Eltern oder ein anderer Sorgeberechtigter dabei sind. Für Spirituosen wie Trester oder Brand gilt 18 (§ 9 JuSchG). Die Ausnahme für 14- und 15-Jährige soll wegfallen, Stand 25. September 2026 gilt sie aber noch.

Quellen

  1. § 312g BGB, Widerrufsrecht, abgerufen 25.09.2026
  2. § 312j BGB, Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr, abgerufen 25.09.2026
  3. § 312c BGB, Fernabsatzverträge, abgerufen 25.09.2026
  4. § 312f BGB, Bestätigung des Vertrags, abgerufen 25.09.2026
  5. § 309 BGB, Klauselverbote, abgerufen 25.09.2026
  6. § 356a BGB, Widerrufsfunktion, abgerufen 25.09.2026
  7. Art. 246a § 1 EGBGB, Informationspflichten, abgerufen 25.09.2026
  8. § 3 PAngV, Gesamtpreis, abgerufen 25.09.2026
  9. § 6 PAngV, Fernabsatz, abgerufen 25.09.2026
  10. § 9 JuSchG, Alkoholische Getränke, abgerufen 25.09.2026, zuletzt geändert 06.05.2024
  11. § 7 UWG, Unzumutbare Belästigungen, abgerufen 25.09.2026
  12. Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz), abgerufen 25.09.2026
  13. Bundesrat, Drucksache 441/26 (Streichung von § 9 Abs. 2 JuSchG), Beratungsvorgang, abgerufen 25.09.2026
  14. IT-Recht Kanzlei: BGH, I ZR 43/19, Verlinkung der wesentlichen Merkmale reicht nicht, Beschluss vom 28.11.2019
  15. IT-Recht Kanzlei: BGH, VIII ZR 317/21, kein Widerrufsrecht bei Veranstaltungstickets, Urteil vom 13.07.2022
  16. Shopbetreiber-Blog: BGH, fehlende Information über Nichtbestehen des Widerrufsrechts, 12.09.2022
  17. Shopbetreiber-Blog: EuGH, C-96/21, Widerrufsrecht beim Online-Kauf von Tickets, Urteil vom 31.03.2022
  18. Händlerbund: Verkauf von Gutscheinen, 01.06.2026
  19. beck-aktuell: OLG Rostock, 2 UKl 2/25, AIDA-Klauseln unwirksam, Urteil vom 23.07.2026, Beitrag vom 08.09.2026
  20. Hochschule Geisenheim und DWI: Weintourismus-Studie, Kurzfassung (Kopie bei bonvinitas.com), 03/2019, Befragung 2017/18
  21. Rüdiger: Vinotheken in deutschen Weingütern, Berichte über Landwirtschaft 99 (2), 08/2021, Befragung 2020
Thilo Nieke

Thilo Nieke

Thilo hat fünf Jahre lang WeinDaheim als eigenen Weinshop betrieben, mit über 1.200 Bestellungen, selbst gepackt und verschickt. Heute baut WeinDaheim Websites und Onlineshops für Weingüter, mit den Pflichtangaben, die er damals selbst herausfinden musste. Mehr über uns

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